Gerne können Sie einen Termin in der psychiatrischen oder psychotherapeutischen Sprechstunde zu einem Erstgespräch vereinbaren. Hierfür ist eine ärztliche Überweisung nicht erforderlich. Gemeinsam entscheiden wir über Ihre weitere Behandlung.
Die Kosten der psychiatrischen Behandlung werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen.
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
In der Regel werden auch von privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen. Privat versicherte Patienten sollten aber vorab erfragen, in welchem Umfang Ihre Versicherung für eine psychotherapeutische Behandlung aufkommt.
Die Kosten für Selbstzahler sowie für Atteste orientieren sich an der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte.
Aktuell können in unserer Praxis Kinder und Jugendliche mit einer privaten Krankenversicherung und Selbstzahler psychotherapeutisch behandelt werden. Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen (Kostenerstattungsverfahren). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung, wenn eine ambulante Psychotherapie nachweislich dringend erforderlich ist und ein Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz mit einer unzumutbaren Wartezeit verbunden ist. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben.